Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Zwinger „vom Lacus Felix“
Zucht von Parson Russell Terriern
Stand: 15.07.2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Reservierungen, Kaufverträge und Lieferungen von Welpen aus der Hundezucht „vom Lacus Felix“, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
§ 2 Zuchtgrundsätze
Die Hundezucht „vom Lacus Felix“ betreibt eine verantwortungsvolle und tierschutzgerechte Zucht von Parson Russell Terriern.
Alle Zuchttiere erfüllen die jeweils geltenden Zuchtbestimmungen des zuständigen Rassezuchtvereins und verfügen über die erforderlichen Gesundheitsuntersuchungen.
Die Welpen werden:
- im Familienverband aufgezogen,
- regelmäßig tierärztlich untersucht,
- altersgerecht sozialisiert,
- mehrfach entwurmt,
- entsprechend ihrem Alter geimpft,
- mittels Mikrochip gekennzeichnet,
- mit EU-Heimtierausweis abgegeben,
- mit Ahnentafel (soweit vorhanden) übergeben.
§ 3 Reservierung
Eine Reservierung erfolgt erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Züchter.
Zur Fixierung der Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 250 Euro zu leisten.
Die Reservierung wird erst nach Eingang der Anzahlung verbindlich.
Die Anzahlung wird auf den Kaufpreis angerechnet.
Bei Rücktritt des Käufers verfällt die Anzahlung als pauschalierter Schadenersatz, sofern kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.
Kann der Züchter den reservierten Welpen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit oder Tod des Welpen), nicht übergeben, wird die Anzahlung vollständig zurückerstattet.
§ 4 Kaufpreis
Der Kaufpreis richtet sich nach der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung.
Der Restkaufpreis ist spätestens bei Übergabe vollständig zu bezahlen.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt der Hund Eigentum des Züchters.
§ 5 Übergabe
Die Welpen werden frühestens ab der vollendeten 9. Lebenswoche abgegeben, sofern:
- sie gesund sind,
- der Tierarzt die Abgabe befürwortet,
- sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Mit der Übergabe gehen Nutzen und Gefahr auf den Käufer über.
§ 6 Gesundheitszustand
Der Welpe wird nach bestem Wissen gesund übergeben.
Zum Zeitpunkt der Übergabe liegt kein tierärztlich festgestellter Hinweis auf eine schwerwiegende Erkrankung vor.
Dem Käufer wird empfohlen, den Welpen innerhalb von 72 Stunden nach Übernahme einem Tierarzt seiner Wahl vorzustellen.
§ 7 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des österreichischen Rechts.
Da es sich bei Tieren um Lebewesen handelt, können spätere Entwicklungen hinsichtlich Wesen, Größe, Gewicht, Fellfarbe oder gesundheitlicher Veränderungen trotz sorgfältiger Zucht nicht ausgeschlossen werden.
Eine Garantie für:
- Ausstellungserfolge,
- Zuchttauglichkeit,
- sportliche Leistungen,
- bestimmte Charaktereigenschaften,
- vollständige Freiheit von genetischen Erkrankungen,
wird ausdrücklich nicht übernommen, sofern gesetzlich zulässig.
§ 8 Pflichten des Käufers
Der Käufer verpflichtet sich,
- den Hund artgerecht zu halten,
- sämtliche tierschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten,
- notwendige tierärztliche Behandlungen durchführen zu lassen,
- den Hund ausreichend zu beschäftigen und zu sozialisieren,
- den Hund nicht auszusetzen oder zu vernachlässigen.
§ 9 Weitergabe des Hundes
Sollte der Käufer den Hund dauerhaft nicht mehr halten können, verpflichtet er sich, den Züchter vor einer Weitergabe zu informieren.
Der Züchter unterstützt nach Möglichkeit bei der Suche nach einem geeigneten neuen Zuhause.
Eine gewerbliche Weiterveräußerung ohne Zustimmung des Züchters ist nicht erwünscht.
§ 10 Zucht
Welpen werden grundsätzlich als Familienhunde verkauft.
Eine spätere Zucht erfolgt ausschließlich in Verantwortung des Käufers unter Beachtung der jeweiligen Zuchtordnungen.
Der Züchter übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
§ 11 Haftung
Nach Übergabe haftet der Käufer selbst für sämtliche Schäden, die durch den Hund verursacht werden.
Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
Eine Haftung des Züchters für nach Übergabe eintretende Erkrankungen oder Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Ausgenommen sind Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
§ 12 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Käufers werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet.
Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit gesetzlich erforderlich oder vom Käufer ausdrücklich gewünscht.
Es gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes.
§ 13 Bildmaterial
Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass Bilder des Welpen vor der Übergabe auf den Internetseiten oder Social-Media-Kanälen des Zwingers veröffentlicht werden dürfen.
Nach der Übergabe erfolgt eine Veröffentlichung von Bildern des Hundes ausschließlich mit Zustimmung des Käufers.
§ 14 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt jene gesetzliche Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Züchters.
Zwinger:
vom Lacus Felix
Name des Züchters: Regina Randolf-Ungeheuer
Adresse: Joh.-Nep.-Davidweg 9, 4810 Gmunden
Telefon: 0676/5208855
E-Mail: regina@vom-lacus-felix.at
Website: www.vom-lacus-felix.at